Parkplatzordnung
Parkplatzordnung der Regionalbad Bingen-Ingelheim GmbH
Die Parkplatzflächen der Regionalbad Bingen-Ingelheim GmbH dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf dem Gelände. Mit dem Befahren des Parkplatzes erkennen Nutzer diese Parkplatzordnung an.
1. Zweckbestimmung
Die Parkplätze stehen ausschließlich Bade- und Saunagästen während der Betriebszeiten der rheinwelle und für die Dauer ihres Aufenthalts zur Verfügung.
Eine darüberhinausgehende Nutzung ist unzulässig.
2. Parkdauer und Gebühren
Das Parken ist für Gäste während des Aufenthalts in der rheinwelle kostenfrei. Nach Beendigung des Aufenthalts ist das Gelände unverzüglich zu verlassen.
3. Nutzungsverbote
Untersagt sind insbesondere:
- Dauerparken außerhalb der Zweckbestimmung
- Übernachten in Fahrzeugen (insbesondere in Wohnmobilen)
- Abstellen nicht zugelassener oder nicht betriebsbereiter Fahrzeuge
- Nutzung der Parkflächen zu anderen Zwecken (z. B. gewerbliche Tätigkeiten)
4. Stellplatzwahl und Verkehrsregeln
- Fahrzeuge dürfen ausschließlich innerhalb der markierten Parkflächen abgestellt werden.
- Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Zufahrten, Gehwege sowie Wirtschaftswege (z. B. für Landwirte) sind jederzeit freizuhalten.
- Die auf dem Gelände geltenden Verkehrszeichen und Markierungen sind zu beachten.
5. Sonderparkplätze
- Behindertenparkplätze dürfen ausschließlich von berechtigten Personen mit gültigem Ausweis genutzt werden.
- Für Fahrräder sind die vorgesehenen Abstellflächen zu verwenden.
6. Ordnung und Sauberkeit
Der Parkplatz ist sauber zu halten.
Verunreinigungen sind zu vermeiden. Bei schuldhaft verursachten Verschmutzungen (z. B. durch Ölverlust) haftet der Fahrzeughalter für die Reinigungskosten.
7. Haftung
Die Nutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Regionalbad Bingen-Ingelheim GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden oder Diebstahl an Fahrzeugen oder eingebrachten Gegenständen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
8. Abschleppregelung
Bei Verstößen gegen diese Parkplatzordnung, insbesondere bei Behinderung von Rettungswegen oder unberechtigter Nutzung, können Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt oder umgesetzt werden.
Die entstehenden Kosten trägt die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter.
9. Videoüberwachung
Das Parkplatzgelände wird teilweise videoüberwacht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage:
- von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Sicherheit, Schutz vor Vandalismus und Durchsetzung des Hausrechts),
- sowie – soweit Beschäftigtendaten betroffen sind – Art. 88 DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 1 BDSG.
Weitere Informationen zum Datenschutz (insbesondere zu Speicherdauer, Betroffenenrechten und Kontaktdaten des Verantwortlichen) entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen unter www.rheinwelle.com/rechtliches/datenschutz
Gau-Algesheim, 20. März 2026
Regionalbad Bingen-Ingelheim GmbH