Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kauf von Gutscheinen (Tageskarten und Wertgutscheinen) im Online-Shop
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über den Erwerb von Gutscheinen (Tageskarten und Wertgutscheine) zwischen der Regionalbad Bingen-Ingelheim GmbH, Binger Straße 99, 55435 Gau-Algesheim (nachfolgend „Anbieter“ oder „rheinwelle“) und dem Kunden über den Online-Shop unter www.rheinwelle.com/shop.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Durch Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Anbieters in Form einer Bestellbestätigung per E-Mail oder durch Bereitstellung des Gutscheins zustande.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass der Empfang von E-Mails technisch möglich ist.
§ 3 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Anbieter (Regionalbad Bingen-Ingelheim GmbH, Binger Straße 99, 55435 Gau-Algesheim, E-Mail: info@rheinwelle.com) mittels eindeutiger Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren.
(4) Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
Folgen des Widerrufs
(1) Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden alle Zahlungen, die der Anbieter vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs zurückgezahlt.
(2) Dem Kunden entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Rückzahlung.
Muster-Widerrufsformular
An: Regionalbad Bingen-Ingelheim GmbH Binger Straße 99 55435 Gau-Algesheim E-Mail: info@rheinwelle.com
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Gutscheine:
Bestellt am: __________ Erhalten am: __________ Name: __________
Anschrift: __________ Datum: __________
Unterschrift (nur bei Papierform): __________
§ 4 Einlösung / Gültigkeit
(1) Gutscheine können im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibung als Zahlungsmittel für Eintrittsleistungen oder sonstige Leistungen der rheinwelle eingelöst werden.
(2) Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
(3) Gutscheine sind übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich personalisiert sind.
(4) Gutscheine sind bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs gültig.
(5) Bei Verlust, Diebstahl oder Unlesbarkeit besteht kein Anspruch auf Ersatz, sofern der Kunde den Verlust zu vertreten hat und kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters vorliegt.
(6) Die Einlösung von Eintrittsgutscheinen erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten. Ein Anspruch auf Einlass zu bestimmten Zeiten oder bei vollständiger Auslastung besteht nicht.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, den Zutritt aus wichtigem Grund (insbesondere Sicherheits-, Kapazitäts- oder Betriebsgründen) vorübergehend zu beschränken oder zu verweigern.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
(1) Im Online-Shop stehen die jeweils angegebenen Zahlungsarten zur Verfügung.
(2) Der Anbieter behält sich vor, Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen.
§ 6 Ausschluss von Rabattierung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
(2) Eine nachträgliche Rabattierung bereits erworbener Gutscheine ist ausgeschlossen.
§ 7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§ 8 Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.
§ 9 Haus- und Badeordnung
Mit dem Erwerb von Gutscheinen bzw. bei deren Einlösung erkennt der Kunde, die für die Nutzung der rheinwelle, in ihrer jeweils aktuellen Fassung, bestehende „Haus- und Badeordnung“ an. Die jeweilige Fassung ist in der Einrichtung zur Einsicht ausgehängt und kann unter https://www.rheinwelle.com/haus-und-badeordnung eingesehen werden.
§ 10 Datenspeicherung / Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung unter https://www.rheinwelle.com/rechtliches/datenschutz.
§ 11 Streitbeilegung
(1) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr.
(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gau-Algesheim, 11.05.2026
Regionalbad Bingen-Ingelheim GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Erwerb und die Nutzung von Geldwertkarten
§ 1 Geltungsbereich
Die Regionalbad Bingen-Ingelheim GmbH (nachfolgend „rheinwelle“) bietet Kunden die Möglichkeit, Geldwertkarten für die Nutzung der rheinwelle zu erwerben oder durch Einlösung von Gutscheinen aufzuladen.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der rheinwelle und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Erwerb der Geldwertkarten
Der Erwerb sowie die Aufladung von Geldwertkarten erfolgen ausschließlich an den Kassen der rheinwelle.
Die Aufladung kann durch Barzahlung, Kartenzahlung oder durch Einlösung eines gültigen Gutscheins erfolgen.
Für jede ausgegebene Geldwertkarte wird ein Kartenpfand in Höhe von 2,50 € erhoben. Das Kartenpfand wird bei Rückgabe einer funktionsfähigen und unbeschädigten Karte erstattet.
Mit Übergabe der Geldwertkarte und Zahlung des jeweiligen Betrages kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und der rheinwelle zustande.
§ 3 Rabattstaffelung
Rabatte gelten auf alle Eintrittspreise in der Bade- und Saunawelt und auf alle Leistungen der Gastrowelt (ausgenommen Badeshop). Mit dem Kauf der Geldwertkarten wird ein Guthaben über eine bestimmte Summe erworben, die zum Bezahlen des Eintritts und in der Gastrowelt genutzt werden kann.
| Geldwertkarte (Kaufsumme) | Nachlass |
|---|---|
| 50,00 € bis 99,00 € | 5 % |
| 100,00 € bis 199,00 € | 10 % |
| 200,00 € bis 499,00 € | 15 % |
| ab 500,00 € | 20 % |
Eine zusätzliche Rabattierung oder Kombination mit anderen Preisnachlässen, Sonderaktionen, Aktionspreisen oder sonstigen Vergünstigungen ist ausgeschlossen.
§ 4 Nutzung der Geldwertkarte
Die Geldwertkarte dient ausschließlich als Zahlungsmittel innerhalb der rheinwelle für hierfür freigegebene Leistungen.
Die Geldwertkarte ist beim Eintritt sowie auf Verlangen dem Kassenpersonal vorzulegen.
Die Geldwertkarte ist zeitlich unbefristet gültig und übertragbar.
Mehrere Geldwertkarten können miteinander verrechnet werden.
Von der Nutzung der Geldwertkarte ausgeschlossen sind insbesondere:
- Wellness- und Schönheitsanwendungen,
- Leistungen externer Kooperationspartner,
- Kursangebote,
- Badeshop,
- sonstige ausdrücklich gesondert gekennzeichnete Leistungen.
Diese Leistungen werden unmittelbar durch die jeweiligen Anbieter abgerechnet.
§ 5 Guthaben, Rückgabe und Erstattung
Die Geldwertkarte selbst ist von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.
Eine Barauszahlung des Kartenguthabens erfolgt grundsätzlich nicht.
Bei Betriebsunterbrechungen, technischen Störungen, Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der rheinwelle liegen, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits genutzter oder teilweise genutzter Leistungen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 6 Verlust, Diebstahl und Beschädigung
Beim Erwerb der Geldwertkarte kann auf Wunsch des Kunden ein Kundenstammsatz angelegt werden.
Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls kann der Kunde die Sperrung der Karte unverzüglich an der Kasse, telefonisch unter 06725 3005-0 oder per E-Mail an info@rheinwelle.com veranlassen.
Die Identifizierung erfolgt anhand der beim Kundenstammsatz hinterlegten Daten. Nach erfolgreicher Identifizierung kann ein vorhandenes Restguthaben auf eine Ersatzkarte übertragen werden.
Wird kein Kundenstammsatz angelegt, ist eine Identifizierung, Sperrung oder Guthabenübertragung nicht möglich. In diesem Fall trägt der Kunde das Risiko von Verlust, Missbrauch oder Diebstahl der Karte.
Für beschädigte, zerstörte oder technisch nicht mehr auslesbare Karten besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Wiederherstellung des Guthabens, sofern eine Identifizierung des Guthabens technisch nicht mehr möglich ist.
§ 7 Haus- und Badeordnung
Mit Erwerb und Nutzung der Geldwertkarte erkennt der Kunde die jeweils gültige Haus- und Badeordnung der rheinwelle an.
Die Haus- und Badeordnung ist in der Einrichtung einsehbar und abrufbar unter:
Haus- und Badeordnung der rheinwelle
§ 8 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutz-rechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Soweit ein Kundenstammsatz angelegt wird, erfolgt die Verarbeitung der Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Kartenverwaltung sowie zur Sperrung und Wiederherstellung von Guthaben im Verlustfall.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung:
Datenschutzerklärung der rheinwelle
§ 9 Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.
§ 10 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sofern keine gesetzliche Regelung besteht, verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der rheinwelle.
§ 12 Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit:
Die rheinwelle ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Gau-Algesheim, 11.05.2026
Regionalbad Bingen-Ingelheim GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an AquaFitness-Kursen
§ 1 Geltung
Die Regionalbad Bingen-Ingelheim GmbH (im Folgenden „rheinwelle“ genannt) verkauft im eigenen Namen für die von ihr betriebene rheinwelle AquaFitness-Kurse an Kunden. Für dieses Rechtsgeschäft zwischen dem Kunden und der rheinwelle gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden werden nicht anerkannt.
§ 2 Vertragsschluss und Zahlungsbedingung
Der Kurs erstreckt sich über die in der Ausschreibung angegebenen Kurstermine und Kurstage. Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden kommt durch die Bezahlung des Kurses an der Kasse der rheinwelle am ersten Kurstag zustande.
Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nach Kursbeginn nicht mehr möglich. Eine Rückerstattung einzelner Termine ist ausgeschlossen.
Bei einer längeren Erkrankung kann mit Vorlage eines ärztlichen Attestes die Kursgebühr erstattet werden.
§ 3 Kursausfall
Die rheinwelle ist berechtigt Kurstermine aus wichtigem Grund zu ändern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Übungsleiter erkrankt ist oder die vorgegebenen Räumlichkeiten aufgrund unvorhergesehener Bau- oder Reparaturmaßnahmen nicht zur Verfügung stehen. Im Fall eines Ausfalls des Übungsleiters, ist die rheinwelle berechtigt ei-nen Ersatztrainer zu stellen oder die Kurseinheit zu einem späteren Termin nachzuholen. Bei Nichtinanspruchnahme einer Kurseinheit verfällt der Anspruch auf Kostenerstattung.
§ 4 Medizinischer Hinweis
Die rheinwelle empfiehlt, insbesondere bei längerer Sportpause oder Erkrankung im Vorfeld des Kursbesuches Rücksprache mit dem Hausarzt zu halten. Alle Kurse sind Angebote zur Gesundheitsvorsorge und nicht als therapeutische Maßnahme geeignet. Die Schwimmfähig-keit ist Voraussetzung für eine Teilnahme.
§ 5 Mängelhaftung
Es gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
§ 6 Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.
§ 7 Haus- und Badeordnung
Mit der Teilnahme an den AquaFitness-Kursen erkennt der Kunde, die für die Nutzung der rheinwelle, in ihrer jeweils aktuellen Fassung, bestehende „Haus- und Badeordnung“ an. Die jeweilige Fassung ist in der Einrichtung zur Einsicht ausgehängt und kann unter https://www.rheinwelle.com/haus-und-badeordnung eingesehen werden.
§ 8 Datenspeicherung / Datenschutz
Im Rahmen des zwischen dem Kunden und rheinwelle bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten nach Maßgabe der unter https://www.rheinwelle.com/rechtliches/datenschutz Datenschutzerklärung und unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gau-Algesheim, 22.01.2026
Regionalbad Bingen-Ingelheim GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an Schwimmkursen
§ 1 Geltung
Die Regionalbad Bingen-Ingelheim GmbH (im Folgenden „rheinwelle“ genannt) verkauft im eigenen Namen für die von ihr betriebene rheinwelle Schwimnkurse an Kunden. Für dieses Rechtsgeschäft zwischen dem Kunden und der rheinwelle gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden werden nicht anerkannt.
§ 2 Vertragsschluss und Zahlungsbedingung
Der Kurs erstreckt sich über die in der Ausschreibung angegebenen Kurstermine und Kurstage. Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden kommt durch die Bezahlung des Kurses an der Kasse der rheinwelle am ersten Kurstag zustande.
Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nach Kursbeginn nicht mehr möglich. Eine Rückerstattung einzelner Termine ist ausgeschlossen.
Bei einer längeren Erkrankung kann mit Vorlage eines ärztlichen Attestes die Kursgebühr erstattet werden.
§ 3 Kursausfall
Die rheinwelle ist berechtigt Kurstermine aus wichtigem Grund zu ändern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Übungsleiter erkrankt ist oder die vorgegebenen Räumlichkeiten aufgrund unvorhergesehener Bau- oder Reparaturmaßnahmen nicht zur Verfügung stehen. Im Fall eines Ausfalls des Übungsleiters, ist die rheinwelle berechtigt ei-nen Ersatztrainer zu stellen oder die Kurseinheit zu einem späteren Termin nachzuholen. Bei Nichtinanspruchnahme einer Kurseinheit verfällt der Anspruch auf Kostenerstattung.
§ 4 Zutritt von Begleitpersonen bei Kinderschwimmkursen
Bei der Durchführung von Kinderschwimmkursen ist einer Begleitperson des teilnehmenden Kindes der Zutritt zum Bad für die Dauer des Kurses kostenfrei gestattet.
Geschwistern des teilnehmenden Kindes unter sechs Jahren ist der Zutritt zum Bad ebenfalls gestattet, sofern sie von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Der Zutritt berechtigt ausschließlich zur Begleitung des Kursteilnehmers. Eine Nutzung der Badeeinrichtungen als Badegast ist hiervon ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Begleitpersonen und Geschwisterkinder haben den Anweisungen des Personals Folge zu leisten sowie die Haus- und Badeordnung zu beachten.
§ 5 Medizinischer Hinweis
Die rheinwelle empfiehlt, insbesondere bei längerer Sportpause oder Erkrankung im Vorfeld des Kursbesuches Rücksprache mit dem Hausarzt zu halten. Alle Kurse sind Angebote zur Gesundheitsvorsorge und nicht als therapeutische Maßnahme geeignet. Die Schwimmfähig-keit ist Voraussetzung für eine Teilnahme.
§ 6 Mängelhaftung
Es gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
§ 7 Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.
§ 8 Haus- und Badeordnung
Mit der Teilnahme an den Schwimmkursen erkennt der Kunde, die für die Nutzung der rheinwelle, in ihrer jeweils aktuellen Fassung, bestehende Haus- und Badeordnung an. Die jeweilige Fassung ist in der Einrichtung zur Einsicht ausgehängt und kann unter https://www.rheinwelle.com/haus-und-badeordnung eingesehen werden.
§ 9 Datenspeicherung / Datenschutz
Im Rahmen des zwischen dem Kunden und rheinwelle bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten nach Maßgabe der unter https://www.rheinwelle.com/rechtliches/datenschutz Datenschutzerklärung und unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gau-Algesheim, 27.04.2026
Regionalbad Bingen-Ingelheim GmbH